Reisemedizinische Versorgung

Gelbfieberimpfung

Vom Landesamt für Soziales, Jugend und Versorgung hat Dr. Radermacher bereits 2005 die Zulassung als Gelbfieberimpfstelle ausgesprochen bekommen und ist ermächtigt, diese Impfung mit offiziellem Impfsiegel versehen durchzuführen.
Gelbfieber ist eine von Stechmücken übertragene Virusinfektion. Sie kann eine schwere Leberentzündung hervorrufen, so dass das Organ Funktionen wie Entgiftung des Blutes und Herstellen von Gerinnungsfaktoren nicht mehr erfüllen kann. Die Patienten haben hohes Fieber, werden „gelb“ wie bei der Gelbsucht (Hepatitis), bluten ohne äußere Ursache und sterben oft. Daher spricht man von einem „Hämorrhagischen (zu Blutungen neigenden) Fieber“.

Die Impfung allgemein

Die Impfung Wie kann ich mich gegen Gelbfieber schützen?
Prinzipiell ist ein guter Mückenschutz (Expositionsprophylaxe) zu empfehlen. Dieser ist aber gerade tagsüber kaum möglich. Daher ist die Impfung gegen Gelbfieber von besonderer Bedeutung. Ihre Entwicklung in den 30er Jahren war ein solcher Fortschritt, sodass an den Entwickler, Max Theiler, 1951 der Nobelpreis für Medizin verliehen wurde.

Ist die Impfung wirksam?
Wenn die Impfung technisch einwandfrei mit einem korrekt gelagerten Impfstoff (Stamaril®) durchgeführt wurde, ist eine Erkrankung an Gelbfieber laut WHO lebenslang praktisch ausgeschlossen. Der Schutz beginnt 10 Tage nach der Impfung. Die Impfung sollte vorzugsweise subkutan verabreicht werden, kann aber ggf. auch intramuskulär injiziert werden.
Einige wenige Länder weltweit weichen von dieser Empfehlung der WHO aus dem Jahr 2016 ab und verlangen in eigener Länderhoheit dennoch eine Auffrischimpfung nach 10 Jahren (wie es zuvor generell üblich war). Es empfiehlt sich deshalb im Zweifelsfall, sich über die aktuelle länderspezifische Handhabung beim Auswärtige Amt zu erkundigen.

Ist die Impfung gefährlich?
Der verwendete 17-D-Impfstoff ist ein Lebendimpfstoff, also eine „Testinfektion“ mit einer nicht krankmachenden Virusvariante. Sie muss vom Körper abgefangen werden, was manchmal zu grippeähnlichen Symptomen ca. 1 Woche nach der Impfung führen kann. Probleme an der Einstichstelle sind sehr selten. Das Virus wird nicht ausgeschieden oder an die Umgebung weitergegeben. In den vergangenen Jahren wurden aus den USA, Brasilien und Australien über wenige Fälle schwerer Krankheitsbilder, auch mit Todesfolge, auf die Impfung hin berichtet. Dabei scheint es sich überwiegend um Personen mit bestimmten Immundefekten gehandelt zu haben. Bezogen auf etwa 500 Mio. Geimpfter ist dieses Risiko jedoch minimal. In den ersten 10 Tagen nach der Impfung (Phase der Virusvermehrung im Körper) sollten über das normale Maß hinausgehende körperliche Leistungen vermieden werden.

Nebenwirkungen

Im Zusammenhang mit der Impfung können als Nebenwirkungen vorkommen: Lokal- und Allgemeinreaktionen. Als Ausdruck der normalen Auseinandersetzung des Organismus mit dem Impfstoff kann es gelegentlich innerhalb von 1-2 Tagen, selten auch länger anhaltend, nach der Impfung an der Impfstelle zu Rötung, Schmerzhaftigkeit und Schwellung kommen, auch verbunden mit Beteiligung der zugehörigen Lymphknoten. Grippeähnliche Symptome wie leichtes Fieber, Frösteln sowie Kopf- und Gliederschmerzen treten ebenfalls gelegentlich innerhalb von 4-7 Tagen nach der Impfung auf. In der Regel sind diese Lokal- und Allgemeinreaktionen vorübergehender Natur und klingen rasch und folgenlos ab.
Unter Beachtung der Impfausschlüsse kommen laut Literaturangaben schwerwiegende Impfkomplikationen wie z.B. Enzephalitis (Hirnhautentzündung) oder schwer bzw. tödlich verlaufender Erkrankungen mit multiplen Organschäden nur extrem selten (1/8.000.000 und geringer) vor.
Bei Personen ab 60 Jahren scheinen neuerdings, wenn auch nur sehr selten, schwere und möglicherweise tödliche Nebenwirkungen (systemische und neurologische Reaktionen, die länger als 48 Stunden andauern) bekannt geworden zu sein. Dazu zählen die Gelbfieber-Impfstoff-assoziierten neurotropen Erkrankungen (YEL-AND = yellow fever vaccine-associated neurotropic disease) und Gelbfieber-Impfstoff-assoziierten viszerotropen Erkrankungen (YEL-AVD = yellow fever vaccine-associated viscerotropic disease). Aus diesem Grund sollten diese Personen nur geimpft werden, wenn ein hohes und unvermeidbares Risiko einer Gelbfieber-Infektion vorliegt.

Kann man Kinder impfen?
Kinder sollten nicht ohne guten Grund zu Tropenreisen mitgenommen werden. Ein solcher Grund kann etwa bei beruflichen Auslandsaufenthalten der Familie oder bei Kindern aus internationalen Partnerschaften vorliegen. Kinder ab 9 Monaten können gegen Gelbfieber geimpft werden, Kinder zwischen dem vollendeten 6. Lebensmonat und dem vollendeten 9. Lebensmonat dürfen nur unter besonderen Umständen (z.B. während eines größeren Gelbfieberausbruches) und entsprechend den gültigen offiziellen Empfehlungen geimpft werden. Kindern vor Vollendung des 6. Lebensmonats darf der Impfstoff nicht verabreicht werden.

Wer nicht geimpft werden sollte!
Bei bekannten Krankheiten des Immunsystems (Leukämie, Tumor, systemische Kortison-Therapie, Strahlen-, Chemotherapie, HIV-Infektion, Dysfunktion des Thymus) sollte nicht oder nur nach strenger ärztlicher Risikoabwägung geimpft werden. Besteht eine Hühnereiweißallergie (wegen der Züchtung der Impfviren in Hühnereiern kann eine geringe Menge Hühnereiweiß im Impfstoff enthalten sein), kann im Einzelfall nach vorheriger Austestung die Impfung in mehreren kleinen Portionen erfolgen. Im Zweifelsfall sollte auf eine Impfung verzichtet werden. Kinder unter sechs Monaten sollten nicht geimpft werden, ebenso nicht Personen, die an einer akuten Erkrankung mit Fieber leiden.
Während der Schwangerschaft sollte nur nach sehr gründlicher Abwägung von Nutzen und Risiko geimpft werden.
Auch wer in den letzten vier Wochen eine andere Lebendimpfung erhalten hat, etwa gegen Mumps, Masern und Röteln, kann nicht geimpft werden. Natürlich kann man auch Personen nicht impfen, die zur Bildung von Antikörpern nicht in der Lage sind oder gerade einen fieberhaften Infekt durchmachen. 2 Wochen nach der Impfung sollte man kein Blut spenden, um das Impfvirus nicht an den Transfusionsempfänger weiter zugeben.
Kann die Impfung aus den beschriebenen Gründen nicht durchgeführt werden, ist eine Befreiung von der Impfpflicht möglich. Das in diesem Fall notwendige Impfbefreiungszeugnis (Exemption Certificate) wird durch eine von der WHO anerkannte Impfstelle ausgestellt.

Rechtliches

Warum verlangen manche Länder die Impfung von Einreisenden?
Aufgrund internationaler Übereinkunft dürfen Länder die Einreise von einer Gelbfieberimpfung abhängig machen, um sich vor der Einschleppung der Krankheit und der Auslösung einer Epidemie zu schützen. Manche Länder verlangen das Impfzertifikat von allen Einreisenden, andere nur von denen, die in Ländern mit Gelbfiebervorkommen waren und daher in der Inkubationszeit sein könnten.

Reicht es, nur dann zu impfen, wenn ein Land es vorschreibt?
Man kann nicht klar genug zum Ausdruck bringen, dass es bei der Pflichtimpfung um den Schutz des Gastlandes geht und nicht um den Schutz des Reisenden. Die Aussage „da sind keine Impfungen vorgeschrieben“ heißt also im Klartext: „das Reiseland hat keine Angst vor Ihnen“. Das ist auch verständlich, denn in Deutschland gibt es ja kein Gelbfieber. Bei der Impfung geht es uns aber noch um einen zweiten Aspekt, nämlich um den Schutz des Geimpften vor einer zwar seltenen, aber oft tödlichen Erkrankung. Unter diesem Aspekt kann der Rat nur lauten: Wer in ein Gelbfiebergebiet reist, sollte gegen Gelbfieber geimpft sein, sofern es keine medizinischen Gegengründe gibt. Wer sich danach richtet, kann auch bei späterer Einreise in andere Länder nie in die Situation kommen, am Flughafen unter oft zweifelhaften Bedingungen zwangsgeimpft zu werden.

Was ist mit dem Schutz von last-minute-Reisenden?
Auch direkt vor der Abreise ist eine Impfung noch sinnvoll, wenn auch die ersten Tage am Ziel noch kein Schutz besteht und das Gastland eine Bescheinigung über die erfüllte Pflichtimpfung erst nach 10 Tagen anerkennen muss. Wer ein Gelbfiebergebiet (Venezuela, Gambia, Kenia) für sich als Ziel nicht ausschließt, sollte sich die sehr gut verträgliche Impfung schon geben lassen, bevor das genaue Ziel feststeht.

Warum dürfen nur besondere Impfstellen gegen Gelbfieber impfen?
Die korrekte Durchführung und Bescheinigung der Impfung entscheidet über die Einreiseerlaubnis. Um „Wildwuchs“ zu vermeiden, gilt für die Bundesrepublik wie für alle anderen Länder aufgrund internationaler Vereinbarungen die Beschränkung auf registrierte Impfstellen. Früher war auch die große Empfindlichkeit des Impfstoffes ein wichtiges Argument, dieses ist mittlerweile jedoch entfallen.
Die Dokumentation hat in einem internationalen Impfpass mit Angabe des Impfstoffherstellers, der Chargennummer, des Datums, Unterschrift und Siegel zu erfolgen. Die formale Gültigkeit beginnt 10 Tage nach der Impfung und endet nach 10 Jahren.
Bei medizinischer Kontraindikation besteht die Möglichkeit einer Impfbefreiung. Für Reisen in Gelbfiebergebiete unter einfachen Bedingungen muss eine Risikoabwägung erfolgen. Das „exemption certificate“ muss in englisch oder französisch im internationalen Impfpass eingetragen, unterschrieben und von der zugelassenen Impfstelle gesiegelt werden.

Vorschlag zur Formulierung: „No vaccination against yellow fever possible on medical reasons.“

Die Länder, für die Impfpflicht besteht, sind zur Anerkennung dieses Zeugnisses nicht verpflichtet. Im Extremfall kann bei Einreise Nachimpfung, Quarantäne oder Zurückweisung erfolgen.

 Adresse

 Rechtliches

 Kontakt

 Social Media

Hausärztliche Gemeinschaftspraxis
Dr. Peter Radermacher & Dr. Andrea Ditscheid
Markenbildchenweg 6
56068 Koblenz