
eRezept
Seit Jahresbeginn erstellen wir nach gesetzlicher Vorgabe e-Rezepte. Diese sind jedoch bisher nur auf die Erstellung von Verordnungen (Muster 16) für gesetzlich versicherte Patienten beschränkt.
Wir erstellen nach Anforderung die Rezeptverordnungen wie gewohnt und versenden diese nach den jeweiligen Sprechstundenblöcken per elektronischer Datenleitung. Voraussetzung dafür ist jedoch, dass wir vor bzw. mit Erstellung des eRezeptes Ihre Krankenversicherungskarte (eGK) in unserem Computersystem eingelesen ist. Ohne diesen Versicherungsnachweiß können wir die von Ihnen angeforderten Rezepte nicht erstellen bzw. versenden. Planen Sie bitte zwischen dem Erstellen des eRezeptes und der Abholung des Medikamentes in Ihrer Apotheke i.d.R. zwischen ½ und 1 Tag ein.
eRezept per eGK: Patientinnen und Patienten können das eRezept mit ihrer Gesundheitskarte in der Apotheke ihrer Wahl einlösen. Eine PIN ist hierfür nicht erforderlich. Die Apotheke steckt die eGK in ein Lesegerät und erhält so das Recht, auf den eRezept-Server zuzugreifen und das Rezept herunterzuladen.
eRezept per App: Die Patientinnen und Patienten brauchen zur Nutzung der eRezept-App eine elektronische Gesundheitskarte und ein Smartphone, jeweils mit einer Kontaktlos-Funktion (NFC=Near Field Communication), wie vom bargeldlosen Bezahlen bekannt. Zusätzlich benötigen sie eine eGK-PIN von ihrer Krankenkasse.
Sollte in der Einführungsphase die Übertragung des eRezeptes in die Apotheke gestört sein bitten wir kurzfristig um Rückmeldung.
Bisher Ausgenommen von der Möglichkeit, ein e-Rezept zu erstellen, sind:
♦ Privatrezepte
♦ Grüne Rezepte
♦ Rezepte für Heil- und Hilfsmittel (Physiotherapie, z.B. Bandagen/Orthesen)
♦ BG-Rezepte
♦ Rezepte für Sonstige Kostenträger
♦ BTM-Rezepte
♦ Verordnungen von Digitalen Gesundheitsanwendungen
♦ Verordnungen für im Ausland Versicherte
♦ Enterale Ernährung


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Hausärztliche Gemeinschaftspraxis
Dr. Peter Radermacher & Dr. Andrea Ditscheid
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